Elektra Gams Genossenschaft
Zweck der Genossenschaft ist u.a. die Beschaffung und Abgabe elektrischer Energie an die Mitglieder und Kunden der Genossenschaft.
Die Genossenschaft besteht aus jenen Gebäudebesitzern, die von der Elektra Gams elektrische Energie beziehen und die Mitgliedschaftserklärung unterzeichnet haben.Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Verwaltungsrat. Für die Verbindlichkeit der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Der Austritt aus der Genossenschaft ist nach vorheriger, dreimonatiger Kündigungsfrist jederzeit gestattet. Bei Todesfall eines Mitgliedes erlischt die Mitgliedschaft. Der Elektra Gams steht ein Verwaltungsrat vor, der durch die Genossenschafter alle 4 Jahre neu gewählt wird